Ihr zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

für Dülmen und Umgebung

Je nach Anforderung erstatte ich zur Immobilien-Wertermittlung ein

  • Verkehrswertgutachten gemäß § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Dieses Gutachten ist gerichtsverwertbar und wird von auch den Finanzbehörden anerkannt
  • Kurzgutachten zur Verwendung in außergerichtlichen Prozessen.

Beide Formen der Gutachtenerstattung sind strengen Regeln unterworfen und werden von mir völlig unparteiisch und neutral erstellt.

Das Verkehrswertgutachten

erfüllt alle Anforderungen des § 194 BauGB. Dort heißt es: "Der Verkehrswert (auch Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens sind umfangreiche Recherchen, Beschreibungen, Erklärungen und Angaben zwingend erforderlich. Es enthält alle Angaben, die erforderlich sind, sich ein genaues Bild von dem Bewertungsobjekt zu machen und die Wertermittlung ist auch für einen Laien nachvollziehbar.

Das Kurzgutachten

wird unter Anwendung derselben Wertermittlungsverfahren und den gleichen Berechnungsmethoden erstattet wie ein Verkehrswertgutachten.

Beschreibungen und Erklärungen sind jedoch auf das Wesentliche beschränkt.

 

persönliches Siegel DIN EN ISO 17024Siegel